Jugendordnung

Jugendordnung der Vereinsjugend

des S.C. Cosmos Wedel e.V. von 1979

§ 1 Name und Mitgliedschaft

Alle Vereinsmitglieder vom vollendeten 10. Lebensjahr bis zum vollendeten 18. Lebensjahr und alle regelmäßig und unmittelbar in der Vereinsjugendarbeit tätigen und benannten Übungsleiter /innen bzw. Betreuer /innen bilden die Vereinsjugend im Sportverein SC Cosmos Wedel e. V. von 1979.

§ 2 Aufgaben und Ziele

Die Vereinsjugend ist jugend- und gesellschaftspolitisch aktiv. Sie will jungen Menschen ermöglichen, in zeitgemäßen Gemeinschaften Sport zu treiben. Darüber hinaus soll das gesellschaftliche Engagement angeregt, die Jugendarbeit im Verein unterstützt und koordiniert, und zur Persönlichkeitsbildung beigetragen werden.

§ 3 Jugendvollversammlung

Die Jugendvollversammlung ist das oberste Organ der Vereinsjugend. Sie tritt mindestens einmal im Jahr zusammen und wählt den Vereinsjugendausschuss. Dieser besteht aus:

– der oder dem Vereinsjugendleiter/in und den Stellvertretern/innen;

– zwei Vereinsjugendsprecher/innen.

Die Mitglieder des Jugendausschusses werden auf ein Jahr gewählt; gewählt ist, wer die einfache Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Vereinsjugendsprecherin bzw. Vereinsjugendsprecher  und dessen Vertreter/in dürfen bei der Wahl das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

§ 4 Jugendausschuss

Der oder die Vereinsjugendleiter/in ist stimmberechtigtes Mitglied im Vereinsvorstand und vertritt die Vereinsjugend nach innen und außen. Er oder sie leitet die Jugendausschusssitzungen, bei denen die

Jugendarbeit geplant und koordiniert wird.

§ 5 Jugendkasse

Die Vereinsjugend ist verantwortlicher Empfänger der Zuschüsse für jugendpflegerischere Maßnahmen. Die Vereinsjugend entscheidet über die Verwendung, der der Vereinsjugend zufließenden Mittel. Die Jugendkasse wird vom Kassenwart des Gesamtvereins geführt.

§ 6 Gültigkeit und Änderung der Jugendordnung

Die Jugendordnung muss von der Jugendvollversammlung mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden. Der Vereinsvorstand bestätigt mit einfacher Mehrheit die Jugendordnung. Die Jugendordnung bzw. Änderungen der Jugendordnung tritt/ treten mit der  Bestätigung durch den Vereinsvorstand in Kraft.

§ 7 Sonstige Bestimmungen

Sofern in der Jugendordnung keine besonderen Regelungen enthalten sind, gelten jeweils die Bestimmungen der Vereinssatzung.

Bestätigung des Vereinsvorstandes:  Wedel, 15.05.2019